Die Feldmann-Immobilien AG beabsichtigt, das rund 0,9 Hektar grosse Areal im Dorfkern umzustrukturieren und zu verdichten. Das Planungsgebiet wird auf der Westseite durch die Hauptstrasse und auf der Nordseite durch die Hubelstrasse begrenzt. Für das Areal besteht eine Gestaltungsplanpflicht.
Das Mitwirkungsverfahren zum Gestaltungsplan gemäss § 3 des Baugesetzes des Kantons Aargau wurde vom 17. Oktober bis zum 15. November 2022 durchgeführt.
Gestaltungsplan "Hubelstrasse"
Mitteilung vom
25.10.2022
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