Am 5. Juni 2016 haben die Stimmberechtigten im Kanton Aargau das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeG) angenommen. Die Umsetzung dieses Gesetzes liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss bis spätestens zum Beginn des Schuljahres 2018/19 erfolgen. Die Gemeinden sind verpflichtet, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern bis zum Abschluss der Primarschule sicherzustellen. Zudem hat sich die Wohngemeinde unabhängig vom Betreuungsort nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten an den Betreuungskosten zu beteiligen.
Zur Umsetzung des KiBeG müssen die Gemeinden ein Kinderbetreuungsreglement und ein Elternbeitragsreglement erlassen. Die Reglemente sind durch die Gemeindeversammlung am 28. Juni 2018 zu verabschieden.
Vorgängig möchte der Gemeinderat die Bevölkerung im Rahmen einer Informationsveranstaltung gerne über die Umsetzung des Kinderbetreuungsgesetzes in Niederwil informieren.
Die Informationsveranstaltung findet statt am Donnerstag, 22. März 2018, 19.00 Uhr, Theorielokal, Feuerwehrgebäude Niederwil.
Ziel der Veranstaltung ist es, über die Umsetzung des Kinderbetreuungsgesetzes zu informieren und Unklarheiten sowie Fragen aufzunehmen und zu klären. Ferner sollen die Eltern sich frühzeitig Gedanken darüber machen können, ob die präsentierten Angebots-Module für sie persönlich in Frage kommen und sie davon Gebrauch machen wollen.
Der Gemeinderat hofft auf eine rege Teilnahme.