Ab dem 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger die neue biometrische Identitätskarte beantragen. Wie der biometrische Schweizer Pass ist auch die neue Identitätskarte mit einem Datenchip ausgestattet, der ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke enthält. Der Bezug ist freiwillig. Die Gebühr bleibt gleich wie bei der bisherigen Identitätskarte ohne Datenchip. Das Merkblatt des Kantons Aargau finden Sie hier.
Die neue biometrische Identitätskarte stellt sicher, dass Schweizerinnen und Schweizer auch künftig innerhalb der EU frei reisen können. Nicht biometrische Identitätskarten, die vor der Einführung der neuen biometrischen Identitätskarte ausgestellt wurden, bleiben für Reisen in die EU bis zu ihrem Ablaufdatum gültig (bei Erwachsenen maximal zehn Jahre).
Künftig kann je nach Bedarf zwischen den beiden Identitätskarten gewählt werden:
- Für Reisen innerhalb der EU wird die biometrische Identitätskarte empfohlen.
- Für Personen, welche die Identitätskarte ausschliesslich als Ausweis in der Schweiz benötigen, ist die nicht biometrische Identitätskarte ausreichend.
Die biometrische Identitätskarte ist beim Ausweiszentrum Aargau zu beantragen. Die bisherige Identitätskarte ohne Biometrie bleibt weiterhin erhältlich und kann wie bisher bei der Gemeindeverwaltung Niederwil beantragt werden.
Weitere Informationen sowie die Terminvereinbarung für die biometrische Identitätskarte finden Sie unter www.schweizerpass.ch..
