Gemeindehaus

Waldbrandgefahr - Gefahrenstufe herabgesetzt

Aufgrund der Niederschläge der vergangenen Tage wird die Waldbrandgefahr im Kanton Aargau per Donnerstag, 27. August 2026, 12.00 Uhr, auf Gefahrenstufe 4 (grosse Gefahr) herabgesetzt.

Das bedingte Feuerverbot bleibt jedoch bestehen. Feuer jeglicher Art im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt sind weiterhin verboten. Ebenfalls verboten ist das Feuern in unbefestigten Feuerstellen im Siedlungsgebiet und im Offenland.

Die detaillierten Bestimmungen und Verhaltenshinweise sind dem beiliegenden Merkblatt des Kantons Aargau zu entnehmen.

Mitteilung vom
27.08.2026

Gemeindeverwaltung Niederwil AG

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