Gemeindehaus

Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Kanton Aargau

Aufgrund der anhaltenden Hitze und Trockenheit gilt im gesamten Kanton Aargau ab Dienstag, 28. Juli 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Die Waldbrandgefahr wurde auf die höchste Gefahrenstufe 5 von 5 angehoben. 

Verboten sind insbesondere:

  • das Entfachen von Feuer im Freien, auch in befestigten Feuerstellen;
  • die Benutzung von Kohlegrills;
  • Höhenfeuer und Himmelslaternen;
  • das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art.

Das Verbot gilt im Wald, in Waldesnähe, im Offenland sowie im gesamten Siedlungsgebiet. Ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills. Diese dürfen nur mit grösster Vorsicht verwendet werden. Geeignete Löschmittel sind bereitzuhalten. Brennende Raucherwaren dürfen keinesfalls weggeworfen werden.

Die Bevölkerung wird dringend gebeten, das Verbot konsequent einzuhalten und sämtliche vermeidbaren Brandrisiken zu unterlassen.

Das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot bleibt bis auf Widerruf in Kraft.

Mitteilung vom
27.07.2026

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Informationen

Reduzierte Schalteröffnungszeiten während den Sommerferien

Während den Sommerferien vom 6. Juli bis 7. August 2026 werden die Schalter- und Telefonöffnungszeiten auf die Morgenstunden, d. h. montags bis freitags zwischen 8:00 Uhr und 11:45 Uhr, beschränkt. Am Nachmittag bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. 

In dringenden Fällen, namentlich Todesfällen, ist ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Gemeinde unter ) 056 619 10 15 erreichbar.