Gemeindehaus

Neubau Gemeindehaus - Weiterführung der Projektierung ohne Untergeschoss und Tiefgarage

Der Gemeinderat informiert die Bevölkerung über den aktuellen Stand der Projektierung für den Neubau des Gemeindehauses. 

Die Gemeindeversammlung hat am 24. Juni 2025 für den Neubau des Gemeindehauses einen Projektierungskredit von 600'000 Franken sowie einen Zusatzkredit von 50'000 Franken für Abklärungen im Zusammenhang mit einer Tiefgarage bewilligt. Im Rahmen der laufenden Projektierung wurden Baugrunduntersuchungen und Abklärungen zur Grundwassersituation vorgenommen.

Die inzwischen vorliegenden Ergebnisse liefern neue Erkenntnisse, die bei der Bewilligung des Projektierungskredits noch nicht vorlagen. Sie zeigen, dass ein Untergeschoss beziehungsweise eine Tiefgarage im Bereich des Grundwassers zu liegen kämen. Da sich das Projektareal im Gewässerschutzbereich Au befindet, wäre dafür eine kantonale Ausnahmebewilligung erforderlich. Zudem wären zusätzliche technische Nachweise und besondere bauliche Massnahmen notwendig.

Damit verbunden wären nicht nur erhebliche zusätzliche Kosten, sondern auch wesentliche Risiken hinsichtlich Bewilligung, Planung und Ausführung. Zudem wären weitere Abklärungen erforderlich, welche das Projekt voraussichtlich um bis zu ein Jahr verzögern könnten. Die heute vorliegenden Erkenntnisse zeigen, dass die Realisierung eines Untergeschosses beziehungsweise einer Tiefgarage deutlich anspruchsvoller wäre als ursprünglich angenommen.

Aufgrund dieser neuen Erkenntnisse sowie gestützt auf die einstimmige Empfehlung der Baukommission hat der Gemeinderat beschlossen, auf ein Untergeschoss beziehungsweise eine Tiefgarage zu verzichten. Nach sorgfältiger Abwägung überwiegen die damit verbundenen Risiken den zusätzlichen Nutzen. Der Entscheid betrifft die Ausgestaltung des Projekts, nicht jedoch die Realisierung des Gemeindehauses als solche. Die Projektierung wird deshalb ohne Untergeschoss und Tiefgarage weitergeführt.

Im Weiteren hat der Gemeinderat auch die Projektierung des Aussenbereichs entsprechend angepasst. Die bestehenden Parkplätze vor dem heutigen Gemeindehaus bleiben erhalten und stehen auch künftig zur Verfügung.

Mit dem Verzicht auf das Untergeschoss werden die erforderlichen Technik-, Lager- und Archivflächen neu oberirdisch integriert. Dank der klaren und flexibel nutzbaren Gebäudestruktur können diese Anpassungen innerhalb des Projekts umgesetzt werden, ohne die wesentlichen Nutzungen und Qualitäten des Gemeindehauses zu beeinträchtigen. Die Projektziele und die funktionalen Anforderungen bleiben unverändert bestehen.

Der Verzicht auf das Untergeschoss und die Tiefgarage schafft die Voraussetzungen, das Projekt zielgerichtet, mit höherer Planungssicherheit und deutlich geringeren Risiken weiterzuführen. Die Auswirkungen der Projektanpassung auf die Gesamtkosten werden im Rahmen der weiteren Projektierung ermittelt und zusammen mit dem Baukredit ausgewiesen.

Der Gemeinderat wird die Bevölkerung an der Einwohnergemeindeversammlung vom 25. Juni 2026 über den Entscheid informieren.

 

Mitteilung vom
08.06.2026

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