Gemeindehaus

Leinenpflicht

Hunde sind gemäss der kantonalen Jagdverordnung im Wald und am Waldrand während der Setzzeit des Wildes vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.

Hunde sind gemäss Polizeireglement auf verkehrsreichen Strassen, Plätzen, im Friedhof, am See, auf öffentlichen Spielplätzen, Parkanlagen sowie in Sport- und Schulanlagen und vergleichbaren Örtlichkeiten an der Leine zu führen. Es ist verboten, Hunde unbeaufsichtigt laufen zu lassen.

Bei Rotweiler, die als Diensthunde des BAZG und der Polizei eingesetzt werden, entfällt die Leinen- sowie Einzelführpflicht.

Gemeindeverwaltung Niederwil AG

Hauptstrasse 4
5524 Niederwil AG

056 619 10 10 (Telefon)

gemeindeverwaltung@niederwil.ch

Lehrstellen

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch
08:00 - 11:45 Uhr / 14:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag
08:00 - 11:45 Uhr / 14:00 - 18:30 Uhr

Freitag
08:00 - 11:45 Uhr / Nachmittag geschlossen

Mit unseren Online-Diensten bieten wir Ihnen verschiedene Leistungen auch ausserhalb der Büroöffnungszeiten an.

Informationen

Spezielle Öffnungszeiten über Ostern

Die Gemeindeverwaltung schliesst am Donnerstag, 17. April 2025, bereits um 16.00 Uhr und bleibt bis und mit Ostermontag, 21. April 2025 geschlossen.

Bei Todesfällen ist ein Pikettdienst eingerichtet - die Telefonnummer ist abrufbar unter 056 619 10 10.

Wir wünschen Ihnen frohe Ostertage!