Gemeindehaus

Gesuch Lernfahrausweis

Zuständige Behörde für die Ausstellung eines Lernfahrausweises ist das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau

Identifikation bzw. Personaliennachweis

Wird erstmals ein Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises eingereicht, muss der/die Gesuchsteller/in persönlich bei den Einwohnerdiensten oder direkt beim Strassenverkehrsamt vorsprechen und einen gültigen Identifikationsnachweis mit Foto (CH-Bürger: Identitätskarte/Pass, Ausländer: Original-Ausländerausweis) vorlegen. Für die erstmalige Identifikation wird bei den Einwohnerdiensten eine Gebühr von Fr. 20.- erhoben.

Nicht vergessen: Nothelferausweis im Original mitbringen!

Gemeindeverwaltung Niederwil AG

Hauptstrasse 4
5524 Niederwil AG

056 619 10 10 (Telefon)

gemeindeverwaltung@niederwil.ch

Lehrstellen

Öffnungszeiten

Montag + Mittwoch
08:00 - 11:45 Uhr / 14:00 - 17:00 Uhr

Dienstag
geschlossen

Donnerstag
08:00 - 11:45 Uhr / 14:00 - 18:30 Uhr

Freitag
geschlossen

Mit unseren Online-Diensten bieten wir Ihnen verschiedene Leistungen auch ausserhalb der Büroöffnungszeiten an.

Informationen

Im Notfall (z.B. Todesfälle) sind wir am Dienstag + Freitag unter folgenden Nummern erreichbar: 
Tel. 079 580 65 07 Christian Huber oder 
Tel. 079 751 88 73 Christine Bortoluzzi 

Für sonstige Anfragen senden Sie uns bitte eine E-Mail an gemeindeverwaltung@niederwil.ch.

Für Termine ausserhalb der offiziellen Schalterstunden steht Ihnen die Gemeindeverwaltung nach Vereinbarung gerne zur Verfügung.

Sprechstunden mit dem Gemeindeammann sind direkt telefonisch mit diesem zu vereinbaren.