Gemeindehaus

Meldung Hundebisse und auffällige Hunde

In Artikel 78 der eidgenössischen Tierschutzverordnung hat der Bundesrat eine Meldepflicht für folgende Personengruppen festgelegt:

  • Tierärztinnen und Tierärzte
  • Ärztinnen und Ärzte
  • Tierheimverantwortliche
  • Hundeausbildnerinnen und -ausbildner
  • Zollorgane

Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat diese Meldepflicht in § 3 Hundeverordnung ausgedehnt auf:

  • Polizeiorgane der Gemeinden
  • Gemeinden

Sind Sie oder Ihr Kind von einem Hund gebissen worden, konsultieren Sie umgehend Ihren Arzt. Er wird die nötige medizinische Versorgung vornehmen und die Formalitäten zuhanden des Veterinärdienstes erledigen.

Wurde Ihr Hund von einem anderen Hund gebissen, konsultieren Sie umgehend Ihren Tierarzt. Er wird die nötige medizinische Versorgung vornehmen und ausserdem die Formalitäten zuhanden des Veterinärdienstes erledigen.

Für Meldungen stehen den meldepflichtigen Personengruppen die Formulare auf der Website des Veterinärdienstes Aargau zur Verfügung. 

Thema
Hundekontrolle

Gemeindeverwaltung Niederwil AG

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5524 Niederwil AG

056 619 10 10 (Telefon)

gemeindeverwaltung@niederwil.ch

Lehrstellen

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Montag - Mittwoch
08:00 - 11:45 Uhr / 14:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag
08:00 - 11:45 Uhr / 14:00 - 18:30 Uhr

Freitag
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Mit unseren Online-Diensten bieten wir Ihnen verschiedene Leistungen auch ausserhalb der Büroöffnungszeiten an.

Informationen

Reduzierte Schalteröffnungszeiten während den Sommerferien

Die Telefon- und Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung werden wie in den Vorjahren während den Sommerferien vom 8. Juli bis und mit 9. August 2024 auf die Morgenstunden, d.h. montags bis freitags zwischen 08.00 Uhr    
und 11.45 Uhr, beschränkt. Auf Voranfrage können selbstverständlich ausserhalb der reduzierten Öffnungszeiten Besprechungstermine vereinbart werden.