Gemeindehaus

Leinenpflicht

Hunde sind gemäss der kantonalen Jagdverordnung im Wald und am Waldrand während der Setzzeit des Wildes vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.

Hunde sind gemäss Polizeireglement auf verkehrsreichen Strassen, Plätzen, im Friedhof, am See, auf öffentlichen Spielplätzen, Parkanlagen sowie in Sport- und Schulanlagen und vergleichbaren Örtlichkeiten an der Leine zu führen. Es ist verboten, Hunde unbeaufsichtigt laufen zu lassen.

Bei Rottweiler, die als Diensthunde des BAZG und der Polizei eingesetzt werden, entfällt die Leinen- sowie Einzelführpflicht.

Gemeindeverwaltung Niederwil AG

Hauptstrasse 4
5524 Niederwil AG

056 619 10 10 (Telefon)

gemeindeverwaltung@niederwil.ch

Lehrstellen

Öffnungszeiten

Montag + Mittwoch
08:00 - 11:45 Uhr / 14:00 - 17:00 Uhr

Dienstag
geschlossen

Donnerstag
08:00 - 11:45 Uhr / 14:00 - 18:30 Uhr

Freitag
geschlossen

Mit unseren Online-Diensten bieten wir Ihnen verschiedene Leistungen auch ausserhalb der Büroöffnungszeiten an.

Informationen

Im Notfall (z.B. Todesfälle) sind wir am Dienstag + Freitag unter folgenden Nummern erreichbar: 
Tel. 079 580 65 07 Christian Huber oder 
Tel. 079 751 88 73 Christine Bortoluzzi 

Für sonstige Anfragen senden Sie uns bitte eine E-Mail an gemeindeverwaltung@niederwil.ch.

Für Termine ausserhalb der offiziellen Schalterstunden steht Ihnen die Gemeindeverwaltung nach Vereinbarung gerne zur Verfügung.

Sprechstunden mit dem Gemeindeammann sind direkt telefonisch mit diesem zu vereinbaren.