Gemeindehaus

Hundetaxe

Ab dem 3. Lebensmonat wird der Hund taxpflichtig (auch die aus eigener Zucht). Die Hundetaxe beträgt CHF 120 pro Hund und wird jährlich mit Stichtag 30. April von der Gemeindekanzlei erhoben. Es werden weder halbe Taxen verrechnet noch zurückgezahlt. Die Hundetaxen werden per 1. Mai jedes Jahres fällig, unterjährige Zu-/Abgänge werden nicht mehr berücksichtigt.

Folgende Hunde sind von der Hundesteuer befreit, sofern ein offiziell anerkannter Nachweis vorgelegt werden kann:

  • Katastrophen- und Flächensuchhunde, Lawinenhunde (Einsatznachweis REDOG / ARS)
  • Blindenführhunde (Nachweis IV-anerkannten Schule)
  • Behindertenhunde, Assistenzhunde (Nachweis IV, dass erforderlich)
  • Schweisshunde (akkreditiert durch Jagdgesellschaft)
  • Diensthunde (Einsatznachweis Armee, Grenzwachtkorps, Polizei)
  • zu vermittelnde Hunde in Tierheimen
  • Offizielle Herdenschutzhunde (Förderung durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU))
  • Weitere Herdengebrauchshunde (Schäferhunde, Koppelgebrauchshunde, Treibhunde) auf direktzahlungsberechtigten Landwirtschaftsbetrieben
  • Hunde, die für die öffentlichen Aufgaben eingesetzt werden oder dafür in Ausbildung stehen (Nachweis der zuständigen Stelle)

Gemeindeverwaltung Niederwil AG

Hauptstrasse 4
5524 Niederwil AG

056 619 10 10 (Telefon)

gemeindeverwaltung@niederwil.ch

Lehrstellen

Öffnungszeiten

Montag + Mittwoch
08:00 - 11:45 Uhr / 14:00 - 17:00 Uhr

Dienstag
geschlossen

Donnerstag
08:00 - 11:45 Uhr / 14:00 - 18:30 Uhr

Freitag
geschlossen

Mit unseren Online-Diensten bieten wir Ihnen verschiedene Leistungen auch ausserhalb der Büroöffnungszeiten an.

Informationen

Im Notfall (z.B. Todesfälle) sind wir am Dienstag + Freitag unter folgenden Nummern erreichbar: 
Tel. 079 580 65 07 Christian Huber oder 
Tel. 079 751 88 73 Christine Bortoluzzi 

Für sonstige Anfragen senden Sie uns bitte eine E-Mail an gemeindeverwaltung@niederwil.ch.

Für Termine ausserhalb der offiziellen Schalterstunden steht Ihnen die Gemeindeverwaltung nach Vereinbarung gerne zur Verfügung.

Sprechstunden mit dem Gemeindeammann sind direkt telefonisch mit diesem zu vereinbaren.