Möbel, Haushaltsgegenstände und andere Sachen dürfen nicht auf Strassen, Trottoirs, Strassenrändern oder sonstigem öffentlichen Grund mit dem Hinweis «gratis abzuholen» abgestellt werden.
Wer Gegenstände verschenken möchte, hat diese vollständig auf dem eigenen Grundstück bereitzustellen. Nicht abgeholte Sachen sind wieder wegzuräumen und ordnungsgemäss zu entsorgen.
Widerrechtlich abgestellte Gegenstände werden durch die Technischen Dienste entfernt und entsorgt. Die anfallenden Kosten werden der Verursacherin bzw. dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Das widerrechtliche Ablagern von Abfällen ist strafbar.

