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Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029 - Anmeldeverfahren

Am Sonntag, 28. September 2025, finden die kommunalen Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang würde am Sonntag, 30. November 2025 erfolgen. Zu wählen sind:

-   Gemeinderat (5 Mitglieder)

    mit gleichzeitiger Wahl von Gemeindeammann und Vizeammann

-   Finanzkommission (3 Mitglieder)

-   Steuerkommission (3 Mitglieder, 1 Ersatzmitglied)

-   Wahlbüro (2 Mitglieder, 1 Ersatzmitglied)

Gemeinderat

Cornelia Stutz wird nach 12 Jahren Behördentätigkeit (4 Jahre Frau Vizeammann, 8 Jahre Gemeinderat) nicht mehr für eine weitere Amtsperiode kandidieren. Zur Wiederwahl stellen sich die Gemeinderäte Norbert Ender, Daniel Pietsch, Martina Balmer und Lukas Vock. Als Gemeindeammann kandidiert Norbert Ender. Martina Balmer stellt sich zur Wahl als Frau Vizeammann.

Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang sind gestützt auf § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte und § 21b der zugehörigen Verordnung von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bis zum 44. Tag vor dem Hauptwahltag - dieses Jahr aufgrund des gesetzlichen Feiertags Mariä Himmelfahrt vom 15. August 2025 im Bezirk Bremgarten zu Gunsten der potenziellen Kandidatinnen und Kandidaten verlängerten Eingabefrist - d. h. also bis spätestens am Montag, 18. August 2025, 12.00 Uhr - bei der Gemeindeverwaltung zuhanden des Wahlbüros einzureichen. 

Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Gemeindehomepage abgerufen werden. 

Bei der Wahl des Gemeinderats sowie des Gemeindeammanns und des Vizeammanns ist eine stille Wahl ausgeschlossen. Es findet in jedem Fall eine Urnenwahl statt. 

Kommt es zur Urnenwahl, werden die Vorgeschlagenen den Stimmberechtigten mit dem Stimmzettel schriftlich zur Kenntnis gebracht. Im Übrigen gilt der Grundsatz, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann. 

Zudem kann eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird. 

Finanzkommission, Steuerkommission, Wahlbüro

Finanzkommission

Zur Wiederwahl stellen sich die bisherigen Kommissionsmitglieder Peter Stenz, Christian Hufschmid und Andreas Güttinger. 

Steuerkommission

Zur Wiederwahl stellen sich alle bisherigen Kommissionsmitglieder Marcus Helbling, Markus Küng und Guido Meier. Peter Stahl stellt sich zur Wiederwahl als Ersatzmitglied.

Wahlbüro

Hannes Schneider und Peter Stahl stellen sich zur Wiederwahl. Sina Rösch stellt sich zur Wiederwahl als Ersatzmitglied.

Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang sind gestützt auf § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte und § 21b der zugehörigen Verordnung von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bis zum 44. Tag vor dem Hauptwahltag - dieses Jahr aufgrund des gesetzlichen Feiertags Mariä Himmelfahrt vom 15. August 2025 im Bezirk Bremgarten zu Gunsten der potenziellen Kandidatinnen und Kandidaten verlängerten Eingabefrist - d. h. also bis spätestens am Montag, 18. August 2025, 12.00 Uhr - bei der Gemeindeverwaltung zuhanden des Wahlbüros einzureichen. 

Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Gemeindehomepage abgerufen werden. 

Werden bei den Kommissionswahlen (Finanzkommission, Steuerkommission und Wahlbüro) weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen. 

Kommt es zur Urnenwahl, werden die Vorgeschlagenen den Stimmberechtigten mit dem Stimmzettel schriftlich zur Kenntnis gebracht. Im Übrigen gilt der Grundsatz, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann.

Unter "Downloads" finden Sie das Anmeldeformular für die Gesamterneuerungswahlen. Bei Fragen zum Ausfüllen des Anmeldeformulars wenden Sie sich bitte an die Gemeindekanzlei, Tel. 056 619 10 10, gemeindevewaltung@niederwil.ch.

Mitteilung vom
20.05.2025
Downloads

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