Liebe Einwohnerinnen und Einwohner
Die Wetteraussichten für die kommenden Tage deuten auf eine weitere Verschärfung der Waldbrandgefahr hin. Aus diesem Grund erlässt die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV), gestützt auf das Brandschutzgesetz, ab Donnerstag, 26. Juli 2018, 12.00 Uhr für den Kanton Aargau ein Feuerverbot in Wäldern und im Abstand von 200 Meter zu Waldrändern. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern.
Für kontrollierte Grillfeuer in Siedlungsgebieten (Gärten, Schrebergärten, Terrassen und so weiter) gilt das Feuerverbot nicht, sofern sich diese nicht in Waldnähe (200m) befinden. Dennoch ist auch hier Vorsicht geboten.
Auch ausserhalb der Wälder wird die Bevölkerung angewiesen, folgende Vorsichtsmassnahmen strikte einzuhalten:
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Keine brennenden Raucherwaren und Zundhölzer wegwerfen.
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Bei starkem Wind (allgemein aber auch vor und während Gewitter) darf wegen des gefährlichen Funkenflugs kein Feuer im Freien entfacht werden. Dies gilt auch für Grills, die zu Funkenflug führen können.
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Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.
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Feuer immer löschen und sich versichern, dass Feuer und Glut auch tatsächlich erloschen sind.
Bundesfeier am 1. August
Höhen- und 1.-August-Feuer dürfen nur mit einem Mindestabstand von 200 Metern zum Waldrand durchgeführt werden.
Für das Abfeuern von Feuerwerk (Raketen, Vulkane und so weiter) ist einen Mindestabstand von 200 Metern zum Wald/Waldrand einzuhalten. Das bedeutet für Niederwil, dass das Abfeuern von Feuerwerk beispielsweise beim Schulhaus nicht gestattet ist. Aufgrund der speziellen Situation mit der Wasserknappheit wird empfohlen, grundsätzlich auf das Abfeuern von Feuerwerk zu verzichten!
Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern. Sobald die Massnahmen aufgehoben sind, werden wir Sie wieder informieren.