Bitte helfen Sie mit, Wegränder und Wiesen, benachbarte Gärten und private Grundstücke sauber zu halten, indem Sie den Kot Ihrer Hunde einsammeln und in den dafür vorgesehenen Robidog-Kästen entsorgen. Hundekot ist für Mensch und Tier gefährlich. Hundekot kann Eier des Hundebandwurmes oder des Hundespulwurmes enthalten, die sich in Rindermägen zu Bandwurmlarven weiterentwickeln. Da von diesen Larven auch der Mensch befallen werden kann, ist es wichtig, dass deren Entwicklungszyklus durch konsequentes Einsammeln des Hundekotes und durch regelmässiges Entwurmen Ihres Hundes unterbrochen wird.
Erinnerung Leinenpflicht für Hunde
In der Zeit zwischen dem 1. April bis 31. Juli sind im Wald und am Waldrand alle Hunde zwingend an der Leine zu führen. Dieses Obligatorium gilt gestützt auf § 21 Abs. 1 der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau.
Hundetaxe
Die Rechnungen für die Hundetaxe werden in den nächsten Tagen von der Finanzverwaltung verschickt. Die Hundetaxe beträgt CHF 120.00.