Gemeindehaus

Elektrizität

Stromtarife 2024

Es hat sich bei der Tariffestlegung 2023 schon abgezeichnet, dass der Stromtarif 2024 nochmals erhöht werden muss. Hauptgrund ist die Situation am Strombeschaffungsmarkt. Die Energie, die 2024 dem Endkunden verrechnet wird, wurde in 18 Monatstranchen von Januar 2022 bis Juni 2023 bereits beschafft. Die Strompreise an den europäischen Energiehandelsplätzen sind in diesem Zeitraum stark gestiegen und erreichten in der zweiten Jahreshälfte 2022 nie gesehene Höchstwerte. 

Mit einem Einmalzuschuss von 250'000 Franken aus der Energiekasse wird der Preisaufschlag von 8.6 Rp./kWh um 1.8 Rp./kWh auf 6.8 Rp./kWh abgedämpft. Der Endkundenenergiepreis beträgt somit neu 19.50 Rp./kWh (bisher 12.70 Rp./kWh). 

Die vorgelagerten Kosten fĂĽr die NetzĂĽbertragung sowie die Netznutzungskosten im Verteilnetz (+ 1.40 Rp./kWh) steigen ebenfalls. Zudem erhöht die nationale Netzgesellschaft Swissgrid ihre Tarife nächstes Jahr auch (+ 0.29 Rp./kWh) und ab 2024 ist neu eine Abgabe fĂĽr die Stromreserve des Bundes (+ 1.20 Rp./kWh) zu bezahlen. Die Abgabe zur Förderung der erneuerbaren Energien liegt unverändert bei 2.3 Rp./kWh. Ebenfalls unverändert ist die Konzessionsentschädigung fĂĽr die Gemeinde (0.80 Rp./kWh.). 

Alles in allem verteuert sich der Endpreis fĂĽr den elektrischen Strom nochmals stark. Per 1. Januar 2024 beträgt die Preiserhöhung rund 44 %. Das bedeutet: Ein durchschnittlicher Haushalt mit vier Personen und einem Verbrauch von 4'500 Kilowattstunden pro Jahr, muss im Jahr 2024 mit einer Strompreiserhöhung (inkl. Erhöhung Mehrwertsteuer von 7.7 % auf 8.1 %) von rund 475 Franken oder 39.60 Franken pro Monat rechnen. 

Von der Strompreiserhöhung profitieren die lokalen Produzenten, denn deren RĂĽckvergĂĽtung fĂĽr in das Netz eingespeisten Strom wird deutlich von 12.70 Rp./kWh auf 19.50 Rp./kWh angehoben. Damit werden Photovoltaikanlagen schneller rentabel. 

Mit Ausblick auf die Tarifjahre nach 2024 kann eine positive Perspektive gegeben werden. Es kann mit einer Stabilisierung der Märkte und einer rĂĽckläufigen Preisentwicklung gerechnet werden. 

Tarifzeiten

Es gilt ein einheitlicher Energiepreis fĂĽr alle BezĂĽger und Bezugszeiten (keine separaten Tarife fĂĽr Hoch- und Niedertarif).

Sperrzeiten

Die Sperrzeiten werden variabel Lastabhängig gesteuert. 

Stromrechnungen

FĂĽr Fragen zu den Stromrechnungen kontaktieren Sie bitte die AEW Energie AG, Kundenservice, 062 834 22 22, kundenservice@aew.ch. Bitte halten Sie die Abo- oder Faktura-Nummer bereit, welche oben links auf der Abrechnung aufgedruckt ist. 

Die Stromzähler werden per 31.12. abgelesen und verrechnet. Dazwischen erhalten Sie quartalweise eine Akontorechnung, basierend auf dem Verbrauch der letzten Abrechnungsperiode.

FĂĽr Ablesungen ausserhalb der ordentlichen Perioden kontaktieren Sie bitte die AEW Energie AG oder melden Sie den Wegzug direkt unter www.aew.ch/umzug .
 

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