Gemeindehaus

Feuerverbot im Wald und an Waldrändern wird aufgehoben

Die Vertreter der Aargauischen Gebäudeversicherung, der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt und des Kantonalen Führungsstabs haben eine weitere Beurteilung der aktuellen Wetterlage und der damit verbundenen Gefahr von Waldbränden vorgenommen. 

Aufgrund der tieferen Temperaturen und der Niederschläge der vergangenen Tage wird das Feuerverbot im Wald und an Waldrändern aufgehoben. 

Trotzdem besteht in Teilen des Kantons eine erhebliche Waldbrandgefahr. Gebietsweise wurden nur geringe Niederschlagsmengen gemessen. Die Bevölkerung wird daher ersucht, folgende Vorsichtsmassnahmen auch nach dem Ende des Feuerverbots strikte einzuhalten:

  • Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.
  • Im Wald nur in festen Feuerstellen feuern.
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen und bei starkem Wind und/oder Funkenflug sofort löschen.
  • Feuer immer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich versichern, dass das Feuer auch tatsächlich erloschen ist.
  • Kein Abbrennen von Schlagabraum im Wald.  

Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für das weiterhin verantwortungsbewusste Verhalten.

Mitteilung vom
04.09.2018

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